Die Leitidee des Pfarrgemeinderats (Mitverantwortung aller Gläubigen) und die Grundstruktur verdankt der Pfarrgemeinderat dem II. Vatikanischen Konzil. Kirchenrechtlich gelten dafür die Bestimmungen des c. 536. Er setzt sich aus gewählten, berufenen, entsandten und amtlichen Mitgliedern zusammen. In Deutschland wurde er v. a. durch die nachkonziliare nationale "Würzburger Synode" (1971-1975) auf den Weg gebracht. Er wird als Organ des sog. "Laienapostolats" verstanden (AA 26 - Apostolicam actuositatem - das Dekret über das Laienapostolat des II. Vatikanums). Zusammen mit dem Pfarrer hat er in bestimmten Angelegenheiten auch ein entscheidendes Stimmrecht.
Für die verschiedensten Aufgaben einer Pfarrei ist der Pfarrer natürlich dankbar, wenn er zuverlässige und engagierte Mitchristen an der Seite hat, die Land und Leute gut kennen und die christliche Botschaft auch in Beruf, Freizeit und Familie hineintragen.
Pfarrgemeinderat Gangkofen
PGR-Sprecher: Johann Ebnet
Pfarrgemeinderat Obertrennbach
PGR-Sprecher: Franz Greinsberger
Pfarrgemeinderat Reicheneibach
PGR-Sprecher: Josef Peterhans