Die Leitidee des Pfarrgemeinderats (Mitverantwortung aller Gläubigen) und die Grundstruktur verdankt der Pfarrgemeinderat dem II. Vatikanischen Konzil. Kirchenrechtlich gelten dafür die Bestimmungen des c. 536. Er setzt sich aus gewählten, berufenen, entsandten und amtlichen Mitgliedern zusammen. In Deutschland wurde er v. a. durch die nachkonziliare nationale "Würzburger Synode" (1971-1975) auf den Weg gebracht. Er wird als Organ des sog. "Laienapostolats" verstanden (AA 26 - Apostolicam actuositatem - das Dekret über das Laienapostolat des II. Vatikanums). Zusammen mit dem Pfarrer hat er in bestimmten Angelegenheiten  auch ein entscheidendes Stimmrecht.

Für die verschiedensten Aufgaben einer Pfarrei ist der Pfarrer natürlich dankbar, wenn er zuverlässige und engagierte Mitchristen an der Seite hat, die Land und Leute gut kennen und die christliche Botschaft auch in Beruf, Freizeit und Familie hineintragen.

Pfarrgemeinderat Gangkofen

PGR-Sprecher: Johann Ebnet

 

Pfarrgemeinderat Obertrennbach

Der Obertrennbacher Pfarrgemeinderat übergibt stellvertr. Stationsleiter Josef Tändler von der Ambulanten Pflegestation die Spende in Höhe von 300 €, die vom Kuchenverkauf der Maindacht bei der Wiesbachkapelle gesammelt werden konnte / Fotos: Bichlmeier

PGR-Sprecher: Franz Greinsberger

Pfarrgemeinderat Reicheneibach

PGR-Sprecher: Josef Peterhans