Firmung 2017

Voraussetzungen für die Übernahme eines Patenamtes nach can. 872-874; 892; 893 CIC/1983:

Die Person muss römisch-katholisch und selbst gefirmt sein; sie soll das 16. Lebensjahr vollendet haben. Nicht unerheblich ist auch, dass der potentielle Pate ein Leben führt, das dem Glauben entspricht und dem zu übernehmenden Patenamt nicht widerspricht.

 

Ein evangelischer Christ kann kein Firmpatenamt übernehmen, doch aufgrund freundschaftlicher Beziehungen zum Firmling und seiner Familie kann er als Firmzeuge hinzutreten

 

Verantwortlich für die Angelegenheiten der Firmung ist:

Kaplan Markus Hochheimer (Tel. 08722/8995); E-Mail: maxwolfrich@web.de



Die Anmeldefrist für die Firmung 2017 hat bereits begonnen und endet zum 15. November 2016.

 

Der Informationsabend für die Firmung findet statt am Donnerstag, den 01. Dezember 2016 um 19.30 Uhr im Pfarrsaal Gangkofen